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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 47/07 (BFH)
§§: ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Kapitalerhöhung, Aufgeld, Angemessenheit, Schenkungsteuer, freigebige Zuwendung
Rechtsfrage: Löst ein zu geringes Aufgeld in Folge der Kapitalerhöhung einer GmbH eine steuerpflichtige Schenkung beim Begünstigten aus? - Zur Frage der Person des Bereicherten, wenn im Zuge der Kapitalerhöhung einer GmbH eine andere GmbH zur Übernahme der neuen Gesellschaftsanteile zugelassen wird und der gemeine Wert der neuen Gesellschaftsanteile die zu leistende Einlage übersteigt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.10.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 3325/05 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2009
Erledigungs-Az: II R 47/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 85