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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 52/15 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 90, AO § 88 Abs. 1
Schlagwörter Grundbesitzwert, Änderung, Neue Tatsache, Nachträgliches Bekanntwerden, Amtsermittlungspflicht
Rechtsfrage: Änderungsmöglichkeit wegen neuer Tatsachen - Ermittlungspflicht des Finanzamts im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Abgabe einer Steuererklärung: Ist die Änderungsmöglichkeit wegen neuer Tatsachen verwirkt, weil das Finanzamt den Sachverhalt unzureichend ermittelt hat und darüber hinaus ausdrücklich auf Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Grundbesitzwerts verzichtet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.08.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 4035/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 27 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2017
Erledigungs-Az: II R 52/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 04 98