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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 61/06
§§: VergnStG BR § 1 Nr. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a
Schlagwörter Vergnügungsteuer, Aufwandsteuer, Spielautomat, Stückzahlmaßstab, Vergnügungssteuer
Rechtsfrage: Unterliegen Spiel- und Unterhaltungsautomaten, die nicht durch Münzeinwurf, sondern durch den Einwurf von Weiterspielmarken (Token), die zuvor an einem Spielgerät nach Geldeinwurf gewonnen werden konnten, betrieben werden, der Vergnügungsteuer? Sind insoweit die Voraussetzungen einer örtlichen Aufwandsteuer erfüllt, ist die Steuer abwälzbar und ist bei einer Erhebung der Steuer nach dem sog. Stückzahlmaßstab der Charakter der Steuer als Aufwandsteuer gewahrt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 20.09.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 145/04 (2)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 90
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision