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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 19/22 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Bemessungsgrundlage, Bebauungsplan
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: Handelt es sich um eine zusammengefasste Veräußererseite und damit um ein einheitliches Vertragswerk, wenn der mit dem Grundstücksverkäufer nicht verbundene Bauunternehmer lediglich seine Zustimmung zur Einbeziehung eines weiteren Auftraggebers in den bereits ausgehandelten Bauvertrag erteilt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.04.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 1857/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 82