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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 7/22 (BFH)
§§: OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 171 Abs. 7
Schlagwörter Verjährung, Unterbrechung, Urkunde, Durchsuchung
Rechtsfrage: Darf ein Gericht den Sachverhalt dahingehend würdigen, dass eine (gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung unterbrechende) gerichtliche Durchsuchungsanordnung vorliege, wenn der entsprechende richterliche Beschluss nicht mehr als Original oder Kopie der Urkunde auffindbar ist und demgemäß keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die gerichtliche Anordnung den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen genügt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.10.2021
Vorinstanz/AZ: 12 K 19/14 E, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 12 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.01.2024
Erledigungs-Az: X R 7/22
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 11 70