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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 11/22 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 3, GrEStG § 5 Abs. 2
Schlagwörter Anteilsübertragung, Grundstück, Stiftung, Niederlande, Grunderwerbsteuer, Gesamthandsgemeinschaft, Grunderwerbsteuer-Befreiung
Rechtsfrage: Unterliegt die Übertragung von (weiteren) Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf eine niederländische Verwaltungsstiftung der Grunderwerbsteuer i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG? - Handelt es sich bei einer niederländischen Verwaltungsstiftung um eine Gesamthandsgemeinschaft nach deutschem Recht, sodass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG anzuwenden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.03.2022
Vorinstanz/AZ: 8 K 1945/19 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 06 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.07.2024
Erledigungs-Az: II R 11/22
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 18 75