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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-112/22 (EuG)
§§: AEUV Art. 107, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Kreditinstitut, Bank, Nichtigkeit, Schweden, Besteuerung, staatliche Beihilfe
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Kommission vom 24.11.2021 in der Sache SA.56348 (2021/N) - Schweden: Besteuerung von Kreditinstituten für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 191 S. 31
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 17.04.2024
Erledigungs-Az: Rs T-112/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 13 96