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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/24 (BFH)
§§: GrEStG § 3 Nr. 6, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuer-Befreiung, Verschulden, Fristversäumnis, Nachträgliches Bekanntwerden
Rechtsfrage: Begründet die unterlassene Einlegung eines Einspruchs ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der steuermindernden Tatsache, wenn vor Erlass des Steuerbescheides keine Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG bestand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.05.2024
Vorinstanz/AZ: 5 K 160/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 15 38