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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 18/21 (BFH)
§§: EStG § 17, AO § 42, BewG § 200 Abs. 1
Schlagwörter GmbH, Gesellschafter, Mitgesellschafter, Veräußerung, Wert, Rechtsmissbrauch, Vereinfachte Ertragswertverfahren, Steuerersparnis
Rechtsfrage: Ist die wechselseitige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung an den jeweils anderen Mitgesellschafter zu gleichen Konditionen bei einer aus zwei Gesellschaftern mit gleichen Anteilen bestehenden GmbH als rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO anzusehen, wenn der vereinbarte Veräußerungspreis in einem markanten Missverhältnis zum - vom Finanzamt - ermittelten Beteiligungswert steht (konkret: vereinbarter Veräußerungspreis für eine hälftige GmbH-Beteiligung = 12.500 EURO, Finanzamt bewertet den Anteil dagegen mit 747.423 EURO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.05.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 1102/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2022
Erledigungs-Az: IX R 18/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 01 21