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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 6/23 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8, EStG § 12 Nr. 4, StPO § 153 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Schlagwörter Geldauflage, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Vermögensabschöpfung
Rechtsfrage: Ist eine Vermögensabschöpfung, die an sich abziehbar wäre, weil bei ihrer Bemessung die Ertragsteuerbelastung nicht berücksichtigt wurde, nur deshalb nicht abziehbar, weil sich später herausstellt, dass gar keine Straftat vorliegt, die - rechtskräftig gewordene - Sanktion also objektiv zu Unrecht verhängt worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.06.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 59/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 15 67