Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 8/17 (BFH)
§§: UStG § 24, UStG § 12 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 295
Schlagwörter Landwirtschaft, Regelsteuersatz, Durchschnittsbesteuerung, Dienstleistung
Rechtsfrage: Ist Art. 295 ff. MwStSystRL so zu verstehen, dass ein Landwirt alle land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen, die er an andere Landwirte erbringt, dem Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zuordnen kann, unabhängig davon, welchen Umfang diese Dienstleistungen im Vergleich zu den Umsätzen aus seiner eigenen Urproduktion einnehmen, ob auf sie ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Arbeitszeit entfällt und ob die erbrachten Dienstleistungen Ausfluss der eigenen Urproduktion sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.06.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 257/14 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 527
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 15 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2017
Erledigungs-Az: V R 8/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 91