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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-68/23 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 30 a Nr. 2, RL 2006/112/EG Art. 30 b, RL 2006/112/EG Art. 2
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Gutschein, Dienstleistung
Rechtsfrage: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30 a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn - zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaats an Endverbraucher erbracht werden sollen, - aber die Fiktion des Art. 30 b Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 MwStSystRL, nach der auch die Übertragung des Gutscheins zwischen Steuerpflichtigen zur Erbringung der Dienstleistung, auf die sich der Gutschein bezieht, zu einer Dienstleistung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats führt? - 2. Falls die Frage 1 verneint wird (und damit im Streitfall ein Mehrzweck-Gutschein vorliegt): Steht Art. 30 b Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL, wonach die tatsächliche Erbringung der Dienstleistungen, für die der Erbringer der Dienstleistungen einen Mehrzweck-Gutschein als Gegenleistung oder Teil einer solchen annimmt, der Mehrwertsteuer gemäß Art. 2 MwStSystRL unterliegt, wohingegen jede vorangegangene Übertragung dieses Mehrzweck-Gutscheins nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, einer anderweitig begründeten Steuerpflicht (EuGH-Urteil Lebara vom 3.5.2012 Rs C-520/10) entgegen?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 03.11.2022
Vorinstanz/AZ: XI R 21/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 02 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.04.2024
Erledigungs-Az: Rs C-68/23
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 06 92