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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 1/23 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5, AO § 177
Schlagwörter Gewinnermittlungsart, Bestandskraft, Änderung, Wahlrecht
Rechtsfrage: Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 31.08.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 599/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 14 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2024
Erledigungs-Az: X R 1/23
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 01 68