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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 27/23 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4 a Satz 4, AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verzinsung, Schuldzinsen, Überentnahme, Zinssatz, Ungleichbehandlung, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: 1. Sind die Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen unter gemeinsamer Betrachtung zu ermitteln oder ist das Sonderbetriebsvermögen als eine eigenständige Gewinnermittlung zu betrachten, so dass eine Saldierung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen ausscheidet? - 2. Steht der Zinssatz in Höhe von 6 % bei der Berechnung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.08.2023
Vorinstanz/AZ: 9 K 10136/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 12 28