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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 28/20 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 20 Abs. 4 a Satz 3, AO § 42 Abs. 2
Schlagwörter Abgeltungsteuer, Wandelschuldverschreibung, Veräußerung, Wandlung, Anschaffungskosten, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Der Kläger erwarb zwei gegenläufige Wandelschuldverschreibungen, wovon er eine mit Verlust an eine von ihm beherrschte GmbH veräußert und die andere in XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen gewandelt hat, die er erst nach Ablauf eines Jahres veräußerte. Unterliegt bei dieser Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer, und ist die XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4 a Satz 3 EStG und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang? Ist die Gesamtgestaltung missbräuchlich im Sinne von § 42 Abs. 2 AO, da sie nur unter Einbeziehung des angestrebten Steuervorteils wirtschaftlich sinnvoll ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.09.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 2870/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.05.2024
Erledigungs-Az: VIII R 28/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 13 91