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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-697/22 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 14.9.2022 Rs T-603/19: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das EuG-Urteil in der Rechtssache T-603/19 vollständig aufzuheben; - ihren vor dem Gericht gestellten Anträgen aus den in der Rechtsmittelschrift dargelegten Gründen vollständig stattzugeben; und - die ihr im Verfahren vor dem EuG und dem EuGH entstandenen Kosten zuzüglich gesetzlicher Zinsen in vollem Umfang der Europäischen Kommission aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 14.09.2022
Vorinstanz/AZ: Rs T-603/19
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 15 S. 30
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.07.2024
Erledigungs-Az: Rs C-697/22 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 12 79