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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1777/22 (BVerfG)
§§: StromStG § 9 b, StromStG § 10 Abs. 3, AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 3 Satz 3, AEUV Art. 267 Abs. 3, EUV 651/2014 Art. 2 Nr. 18 Buchst. a
Schlagwörter Beihilfe, EG, Energiemanagementsystem, EU, EuGH-Vorlage, Konzern, Krise, Steuererleichterung, Stromsteuer, Subvention, Unternehmenserhalt, Verbrauchsteuer, wirtschaftliche Betrachtungsweise, wirtschaftliche Einheit, Verfassung, Verfassungsbeschwerde
Rechtsfrage: Keine Entlastung nach § 9 b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 19.01.2022
Vorinstanz/AZ: VII R 28/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 09 41
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 31.01.2023
Erledigungs-Az: 1 BvR 1777/22
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen