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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/23 (BFH)
§§: KaffeeStG § 17 Abs. 2, RL 2008/118/EG Art. 33 Abs. 3
Schlagwörter Kaffeesteuer, Steuerschuldner
Rechtsfrage: Steuerschuldner für Kaffeesteuer: Ist der Begriff "in Besitz halten" aus § 17 Abs. 2 Satz 3 KaffeeStG im Sinne des Art. 33 RL 2008/118/EG auszulegen und wird damit als Steuerschuldner auch der Beförderer (Spedition) der verbrauchsteuerpflichtigen Waren erfasst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.09.2023
Vorinstanz/AZ: 14 K 2480/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 19 34