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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 19/23 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, BGB § 463, EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Vorkaufsrecht, Rückwirkung, Grundstück
Rechtsfrage: Entfällt bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz EStG rückwirkend (ebenso wie die des subsidiären § 22 Nr. 3 EStG), wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt und das Entgelt für die Gewährung des Vorkaufsrechts auf den Grundstückspreis angerechnet wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.02.2022
Vorinstanz/AZ: 9 K 1598/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 21 20