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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 7/22 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 4 Satz 8
Schlagwörter Bildungseinrichtung, Erste Tätigkeitsstätte, Vollbeschäftigung, Studium, Arbeitslosigkeit
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium - unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums - stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.02.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 113/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 09 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2024
Erledigungs-Az: VI R 7/22
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 01 20