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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 65/99
§§: EStG § 9 Abs 1 Nr 1, EStG § 33
Schlagwörter Schuldzinsen, Kfz-Kosten, Schwerbehinderte
Rechtsfrage: Anforderungen an die getrennte Überschussermittlung für jeden zur Einkünfteerzielung eingesetzten Vermögensgegenstand (hier: Eigentumswohnungen, Stellplätze) und wirtschaftliche Zuordnung von Schuldzinsen zu einem bestimmten Vermögensgegenstand bei einem "Finanzierungskonglomerat" - Abzug der Schuldzinsen auch bei fehlendem wirtschaftlichen Zusammenhang zu einer bestimmten Eigentumswohnung - 2. Kfz-Kosten auch bei zwei zu 100 % schwerbehinderten Kindern mit Rollstühlen nur mit dem Pauschbetrag von 0,52 DM/km anstatt der geltend gemachten 0,60 DM/km als außergewöhnliche Belastung abziehbar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 20.08.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 1389/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2001
Erledigungs-Az: IX R 65/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 53 33