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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 70/01
§§: KStG 1995 § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Tantieme, Fremdvergleich, verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Erwirbt ein Fremdgeschäftsführer die Anteile an der von ihm geleiteten GmbH, sind bei der anschließenden Änderung der Tantiemevereinbarung dann die Grundsätze des Fremdvergleichs zu beachten?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.12.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 564/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1068
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2002
Erledigungs-Az: I B 70/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 36/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 9.7.2003 - I R 36/02 (NV)