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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/21 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3
Schlagwörter Beerdigungskosten, Sterbegeld, Nachlassverbindlichkeit, Erbschaftsteuer
Rechtsfrage: Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.08.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 1552/20 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 15 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2024
Erledigungs-Az: II R 32/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 17 44