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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/19 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 3 Satz 1, EStDV § 7 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Betriebsübergang, Buchwertfortführung, Vorbehaltsnießbrauch, Nießbrauch, Unentgeltliche Übertragung, Wertaufholungsgebot, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Rechtsirrtum
Rechtsfrage: Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch: Sind die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Betriebsübertragung im Ganzen gemäß § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 EStG erfüllt, wenn der Übertragende aufgrund eines Nießbrauchsvorbehalts seine bisherige betriebliche Tätigkeit fortführt? Oder liegt darin, dass der Übertragende seine bisherige betriebliche Tätigkeit fortführt, eine unentgeltliche Übertragung der Einzelwirtschaftsgüter (einschließlich Forderungen) auf den Übernehmer vor, die sich im außerbetrieblichen Bereich vollzieht? Ist die Rechtsprechung in Bezug auf die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die (unentgeltliche) Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs anwendbar? Gewinnwirksame Wertaufholung im Betriebsvermögen des Übernehmers im Zusammenhang mit den übertragenen Forderungen: Bleiben Forderungen aufgrund eines fehlenden Widmungsakts und somit einer fehlenden bewussten Zuordnung zu einem Betriebsvermögen weiterhin Privatvermögen, wenn der Übernehmer aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgeht, dass im Zeitpunkt der Beendigung des Nießbrauchs die Voraussetzungen einer Buchwertübertragung vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.09.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 4132/15 E, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 85