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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 27/21 (BFH)
§§: ErbStG § 13 b Abs. 4 Nr. 1
Schlagwörter Gesonderte Feststellung, Erbschaftsteuer, Parkplatz, Grundstück
Rechtsfrage: Verwaltungsvermögen i.S. des § 13 b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG: Ist § 13 b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, sodass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.06.2021
Vorinstanz/AZ: 7 K 2718/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 15 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.02.2024
Erledigungs-Az: II R 27/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 10 39