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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 8/23 (BFH)
§§: AO § 163, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Billigkeitserlass, Vorsteuerabzug, Einfuhrumsatzsteuer, Rechtsirrtum
Rechtsfrage: Anerkennung des Vorsteuerabzugs aus der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer im Wege des Billigkeitsverfahrens nach § 163 AO: Darf einem umsatzsteuerrechtlichen Unternehmer aufgrund der ordnungsgemäß abgeführten Einfuhrumsatzsteuer, deren Aufkommen zu keinem Zeitpunkt gefährdet war, das Recht auf Vorsteuerabzug, als Ausprägung des Neutralitätsprinzips, durch einen formalistischen Fehler, namentlich die Abführung der Einfuhrumsatzsteuer durch die falsche Person, also die falsche Festlegung des Steuerschuldners und des Abzugsberechtigten für den Vorsteuerabzug, nicht verwehrt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 15.12.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 78/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 00 88
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision