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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 23/21 (BFH)
§§: EStG § 35 a
Schlagwörter Steuerermäßigung, Handwerkerleistung, Verpflichtung, Eigentum
Rechtsfrage: Fordert § 35 a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein (obligatorisches) Nutzungsrecht hat (hier: durch Steuerpflichtigen beauftragte und gezahlte Dachsanierung für eigenen im Obergeschoss des Hauses seiner Mutter geführten Haushalt)? Ist eine Verpflichtung zur Tätigung der Aufwendungen Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 3 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.12.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 157/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 07 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2023
Erledigungs-Az: VI R 23/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 10 37