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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-79/20 P (EuGH)
§§: DVO (EU) 2015/1429
Schlagwörter EG, EU, Antidumpingzoll, Einfuhr, Stahl, China, Taiwan
Rechtsfrage: Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 3.12.2019 in der Rechtssache T-607/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 3.12.2019 in der Rechtssache Yieh United Steel Corporation Ltd (Yusco)/Kommission, T-607/15 aufzuheben; - nach Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs endgültig zu entscheiden, den Anträgen von Yusco vor dem Gericht stattzugeben und folglich den der Rechtsmittelführerin durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1429 der Kommission vom 26.8.2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan (im Folgenden: angefochtene Verordnung) auferlegten Antidumpingzoll aufzuheben, soweit er die Rechtsmittelführerin betrifft; - der Kommission und den Streithelferinnen neben ihren eigenen Kosten die gesamten Kosten der Rechtsmittelführerin im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren sowie dem Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 03.12.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-607/15
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 103 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.04.2022
Erledigungs-Az: Rs C-79/20 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 57