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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 18/20 (BFH)
§§: UmwStG § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1, UmwStG § 22 Abs. 2 Satz 6, EStG § 17
Schlagwörter Verschmelzung, Einbringungsgewinn, Rückwirkung
Rechtsfrage: Führt die Verschmelzung einer Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft (sog. down-stream-merger) gemäß § 22 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UmwStG 2006 zur rückwirkenden Besteuerung eines sog. Einbringungsgewinns II? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.03.2020
Vorinstanz/AZ: 8 K 339/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 01 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2022
Erledigungs-Az: I R 18/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 00 82