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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 2/20 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, EStG § 19 Abs. 2
Schlagwörter Leibrente, Versorgungsbezüge, Europäisches Patentamt, Aufteilung, EPA
Rechtsfrage: Sind bei ehemaligen Bediensteten des Europäischen Patentamts die Ruhestandsbezüge im Fall der Übertragung von Versorgungsanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einkommensteuerliche Zwecke dergestalt in Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG und § 19 Abs. 2 EStG aufzuteilen, dass die übertragene Versorgungsanwartschaft zunächst auf den Tag des Dienstbeginns mit dem in den völkerrechtlich legitimierten Regularien der Europäischen Patentorganisation festgelegten Zinssatz abzuzinsen und in einem zweiten Schritt vom Tag des Dienstbeginns bis zum Eintritt in den Ruhestand mit jährlich 5,5 % aufzuzinsen und der auf diese Weise ermittelte Betrag ins Verhältnis zum Kapitalwert der Gesamtversorgung zu setzen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.07.2019
Vorinstanz/AZ: 9 K 2869/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 07 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2021
Erledigungs-Az: X R 2/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 62