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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-556/22 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Vereinigtes Königreich, Großbritannien, Konzern, Finanzierung, Steuerbefreiung, Ausland, Beherrschung, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.6.2022 in den verbundenen Rechtssachen T-363/19 und T-456/19: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Rechtsmittel zuzulassen; - die Nrn. 2 und 4 der Entscheidungsformel des angefochtenen Urteils aufzuheben; - den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären; und - der Kommission die Kosten des Rechtsmittels vor dem Gerichtshof und der Klage vor dem Gericht aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 08.06.2022
Vorinstanz/AZ: Rs T-363/19 und T-456/19
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 441 S. 8
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 14 54
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.09.2024
Erledigungs-Az: Rs C-555/22 P, C-556/22 P und C-564/22 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 03 03