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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 24/23 (BFH)
§§: EStG § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 92 a Abs. 1 Satz 5
Schlagwörter Altersvorsorge, Entnahme, wohnungswirtschaftliche Verwendung, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Liegt eine förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S. des § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 92 a Abs. 1 Satz 5 EStG in der für den Entnahmezeitpunkt maßgeblichen Fassung auch dann vor, wenn das zu tilgende Darlehen zur Anschaffung/Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommen wurde und nach Umschuldungen und Verkauf dieser Wohnung mit dem an die Bank verpfändeten Verkaufserlös die im Entnahmezeitpunkt selbstgenutzte Wohnung angeschafft wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.10.2022
Vorinstanz/AZ: 15 K 15017/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 16 37