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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 28/22 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 a Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Sonderbetriebsvermögen, Gesellschafterdarlehen, Teilwertabschreibung, Negatives Kapitalkonto
Rechtsfrage: Führte die Einstellung des Restaurantbetriebs im Streitfall zur Betriebsaufgabe und damit zur Auflösung des negativen Kapitalkontos der Kommanditistin, oder war im Hinblick auf die Absicht, ein Catering und Eventmanagement zu betreiben, von einer Fortführung auszugehen? Führt eine Betriebsaufgabe stets zum Wegfall des Korrespondenzprinzips, so dass danach eine Teilwertberichtigung des Gesellschafterdarlehens im Sonderbetriebsvermögen in Betracht kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.07.2022
Vorinstanz/AZ: 9 K 3170/19 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 21 11