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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 38/22 (BFH)
§§: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b
Schlagwörter Energiesteuer, Erdgas, Steuerentlastung, Verheizen, zweierlei Verwendungszweck
Rechtsfrage: 1. Stellt die Trocknung von Mischsäure in einer Säureregenerationsanlage einen weiteren Verwendungszweck im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG dar oder ist sie unmittelbare Folge des Verheizens eines Energieerzeugnisses? - 2. Stellt die Trennung zweier Substanzen durch das bei der Verbrennung von Erdgas entstandene Rauchgas einen die Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG rechtfertigenden weiteren Verwendungszweck dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.11.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 2416/20 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 04 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.11.2024
Erledigungs-Az: VII R 38/22
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 00 25