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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 11/21 (BFH)
§§: KN Pos. 6302, KN Pos. 6307, KN Pos. 9404, KN Pos. 9503
Schlagwörter Einreihung, Tarifierung
Rechtsfrage: Streitig ist, ob flauschige Bezüge für Kirschkernkissen in Form von Tierköpfen als Kopf- bzw. Zierkissenbezüge in die Pos. 6302 KN bzw. 6304 KN einzureihen sind, als konfektionierte Spinnstoffe in die Pos. 6307 KN, ob es sich hierbei um den Bettausstattungen ähnliche Ware im Sinne der Pos. 9404 KN oder aber um Spielzeug der Pos. 9503 KN handelt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.09.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 19/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.2024
Erledigungs-Az: VII R 11/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 12 45