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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 16/21 (BFH)
§§: InsO § 270 b, AO § 191 Abs. 2, AO § 69, AO § 34, AO § 35, InsO § 275 Abs. 2
Schlagwörter Insolvenz, Haftung, Lohnsteuer
Rechtsfrage: Fällt die Erfüllung steuerlicher Pflichten in den Aufgabenkreis eines nach § 270 b InsO bestellten vorläufigen Sachwalters mit Kassenführungsbefugnis gemäß § 275 Abs. 2 InsO nach Einrichtung eines Anderkontos mit seiner alleinigen Verfügungsbefugnis Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO? Kann ein vorläufiger Sachwalter im Schutzschirmverfahren für nicht abgeführte Lohnsteuern nebst Solidaritätszuschlag in Haftung genommen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.03.2021
Vorinstanz/AZ: 14 K 3658/16 H (L)
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2024
Erledigungs-Az: VII R 16/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 12 15