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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-588/22 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen EuG-Urteil von 22.6.2022 in der Rechtssache T-657/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den Beschluss C(2020) 3970 final der Europäischen Kommission vom 9.6.2020 über die staatliche Beihilfe SA.57410 (2020/N) - Finnland COVID-19: Rekapitalisierung von Finnair gemäß den Art. 263 und 264 AEUV für nichtig zu erklären; - der Kommission ihre eigenen Kosten sowie die der Rechtsmittelführerin entstandenen Kosten aufzuerlegen und den Streithelferinnen im ersten Rechtszug sowie etwaigen Streithelferinnen in diesem Rechtsmittelverfahren ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 22.06.2022
Vorinstanz/AZ: Rs T-657/20
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 424 S. 33
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 14 55
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.11.2024
Erledigungs-Az: Rs C-588/22 P