Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-657/22 (EuGH)
§§: RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 3, RL 2003/96/EG Art. 5, RL 2003/96/EG Art. 21 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 2, RL 2006/112/EG Art. 250, RL 2006/112/EG Art. 273
Schlagwörter EG, EU, Heizöl, Steuerlager, Verbrauchsteuer, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Rückverbringung, Energie
Rechtsfrage: 1. Verstoßen nationale Vorschriften und Praktiken wie die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden, wonach die Rückverbringung eines Heizstoffs (Heizöl) in ein Steuerlager ohne zollamtliche Überwachung einen Verstoß gegen das Steuerlagerverfahren darstellen soll, der die Anwendung einer Verbrauchsteuer in Höhe des Satzes, der für Gasöl - einen Brennstoff, [bei dem die Verbrauchsteuer] mehr als das 21-fache der Verbrauchsteuer auf Heizöl beträgt - festgelegt ist, rechtfertigt, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie gegen Art. 2 Abs. 3, Art. 5 und Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96/EG? - 2. Verstoßen nationale Vorschriften und Praktiken wie die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden, wonach Mehrwertsteuer auf Beträge erhoben wird, die von den Steuerbehörden zusätzlich als Verbrauchsteuer auf Gasöl als Sanktion für die Nichtbeachtung - seitens des Steuerpflichtigen - der Regelung der zollamtlichen Überwachung festgesetzt wurden, nachdem der Steuerpflichtige Energieerzeugnisse vom Typ Heizöl, für die bereits Verbrauchsteuer entrichtet worden war, die von den Kunden abgelehnt wurden und die nicht kontaminiert waren, in das Steuerlager zurückverbracht hat, bis ein Käufer gefunden wurde, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer und die Art. 2, 250 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG?
Vorinstanz: Tribunalul Prahova (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 155 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.04.2024
Erledigungs-Az: Rs C-657/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 08 14