Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-782/22 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Dividende, Niederlande, Quellensteuer, Ausschüttung, freier Kapitalverkehr
Rechtsfrage: Steht Art. 63 Abs. 1 AEUV einer gesetzlichen Regelung wie der vorliegenden entgegen, wonach Dividendenausschüttungen von in den Niederlanden ansässigen (börsennotierten) Gesellschaften an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft, die zur Deckung künftiger Zahlungsverpflichtungen u.a. in Anteile dieser (börsennotierten) Gesellschaften investiert hat, einer Quellensteuer zu einem Satz vom 15 % auf den Bruttobetrag dieser Ausschüttungen unterliegen, während bei Dividendenausschüttungen an eine in den Niederlanden ansässige Gesellschaft unter im Übrigen gleichen Umständen keine steuerliche Belastung gegeben wäre, weil bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer, der letztere Gesellschaft unterliegen würde, die Aufwendungen berücksichtigt werden, die durch eine Zunahme der künftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft verursacht werden, wobei diese Zunahme nahezu vollständig der (positiven) Veränderung des Wertes der Anlagen entspricht, auch wenn der Dividendenbezug als solcher nicht zu einer Veränderung des Wertes dieser Verpflichtungen führt?
Vorinstanz: Gerechtshof 's-Hertogenbosch (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 155 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.11.2024
Erledigungs-Az: Rs C-782/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 17 23