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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 13/11 (BFH)
§§: InsO § 178 Abs. 3, AO § 251 Abs. 3
Schlagwörter Insolvenz, Berichtigung, Änderung, Steuerbescheid
Rechtsfrage: Änderung von widerspruchslos zur Insolvenztabelle eingetragenen Umsatzsteuerforderungen: 1. Ist eine Änderung von in die Insolvenztabelle eingetragenen und festgestellten Steuerforderungen nur unter den Voraussetzungen einer Nichtigkeits- oder Restitutionsklage nach § 4 InsO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO möglich? - 2. Ist eine Änderung von in die Insolvenztabelle eingetragenen und festgestellten Steuerforderungen nach den Vorschriften der AO zulässig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.06.2010
Vorinstanz/AZ: 8 K 1573/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 18 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2011
Erledigungs-Az: V R 13/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 39 41