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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-39/23 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Quellensteuer, Dividende, öffentliche Rentenkasse, freier Kapitalverkehr, Ausland, Schweden, Pensionsfonds
Rechtsfrage: 1. Geht mit der Tatsache, dass die von einheimischen Unternehmen an ausländische öffentliche Rentenkassen ausgeschütteten Dividenden mit Quellensteuer belegt werden, während die entsprechenden Dividenden nicht der Besteuerung unterliegen, wenn sie dem eigenen Staat durch seine allgemeinen Pensionsfonds zufallen, mit einer benachteiligenden Ungleichbehandlung einher, die eine gemäß Art. 63 AEUV grundsätzlich verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Welche Kriterien sind bei der Prüfung zu beachten, ob sich eine ausländische öffentliche Rentenkasse in einer Situation befindet, die objektiv mit der Situation des eigenen Staates und seiner allgemeinen Pensionsfonds vergleichbar ist? - 3. Kann eine etwaige Beschränkung als durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt angesehen werden?
Vorinstanz: Högsta förvaltningsdomstol (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 121 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.07.2024
Erledigungs-Az: Rs C-39/23
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 12 82