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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-112/23 P (EuGH)
§§: VO (EU) 2016/1037 Art. 8 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Ausgleichszoll, Biodiesel, Ursprung, Indonesien, Nichtigkeit, Antidumping
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 14.12.2022 in der Rechtssache T-143/20: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2092 der Kommission vom 28.11.2019 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien für nichtig zu erklären und - der Europäischen Kommission ihre Rechtsmittelkosten sowie die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen oder, hilfsweise, - die Sache an das Gericht zurückzuverweisen und - die Kostenentscheidung in Bezug auf das Verfahren vor dem Gericht und das Rechtsmittelverfahren vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 14.12.2022
Vorinstanz/AZ: Rs T-143/20
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 127 S. 28
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.10.2024
Erledigungs-Az: Rs C-112/23 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 18 43