Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/21 (BFH)
§§: AO § 222, FVG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11, AO § 16, EStG § 68 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Stundung, Zuständigkeit, Mitteilungspflicht, Kindergeld
Rechtsfrage: 1. Wurden sowohl der Ablehnungsbescheid als auch die Einspruchsentscheidung über den Stundungsantrag der Steuerpflichtigen von einer unzuständigen Behörde (Inkasso-Service) erlassen? - 2. War dem Inkasso-Service durch die Vorstandsbeschlüsse der Bundesagentur für Arbeit in Anlehnung auf § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG die Zuständigkeit für Entscheidungen im Erhebungsverfahren zulässig übertragen worden? - 3. War der Antrag auf Stundung durch die Klägerin aufgrund deren Verletzung ihrer Mitteilungspflichten i.S. des § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG abzulehnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.12.2020
Vorinstanz/AZ: 10 K 2769/19 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 01 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2022
Erledigungs-Az: III R 1/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 10 51