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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-224/23 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe, Frankreich, Finanzierung
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.2.2023 Rs T-538/21: Die Rechtsmittelführer beantragen, - das Urteil des EuG vom 8.2.2023 in der Rechtssache T-538/21 in vollem Umfang aufzuheben; - ihren endgültigen Anträgen im ersten Rechtszug in vollem Umfang stattzugeben.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 08.02.2023
Vorinstanz/AZ: Rs T-538/21
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 252 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.09.2024
Erledigungs-Az: Rs C-224/23 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 13 92