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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 87/06
§§: EStG § 74 Abs. 2, SGB X § 107, SGB X § 104 Abs. 1, AO § 218 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Erstattung, Abzweigung, Abrechnung
Rechtsfrage: Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater, der aber Aufwendungen für Unterhalt und Kontaktpflege getragen hat? - Ist die Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen der Eltern (vgl. VIII R 58/03 im BStBl II 2006 S. 130) nur im Rahmen des § 74 Abs. 1 EStG (Abzweigung) oder auch im Rahmen des § 74 Abs. 2 EStG (Erstattung) anzuwenden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.03.2006
Vorinstanz/AZ: 15 K 4885/02 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2008
Erledigungs-Az: III R 87/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 38 04