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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 19/23 (BFH)
§§: FGO § 52 d Satz 2
Schlagwörter Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, Steuerberater, Nutzungspflicht, Registrierung, Klageeinreichung, Papierform
Rechtsfrage: Klageeinreichung Mitte Februar 2023 in Papierform durch eine Steuerberatungsgesellschaft - War eine Steuerberatungsgesellschaft von sich aus verpflichtet, eine schnellstmögliche Registrierung für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) per sog. "Fast Lane" zu beantragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.07.2023
Vorinstanz/AZ: 4 K 409/23