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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/23 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 4
Schlagwörter Unentgeltlichkeit, Wesentliche Beteiligung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Führt die fehlende Begrifflichkeit einer "wesentlichen Beteiligung" in der geänderten Fassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes - StSenkG - vom 23.10.2000 (BGBl 2000 I S. 1433) bei Unentgeltlichkeitsfällen des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG zu keiner "veranlagungszeitraumbezogenen" Betrachtung? - Ist § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenkG verfassungsgemäß? - Das Revisionsverfahren wurde bisher unter IX R 38/15 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit dortigem Beschluss vom 6.1.2023 2 BvR 364/13 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren IX R 38/15 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird unter IX R 9/23 fortgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.04.2015
Vorinstanz/AZ: 13 K 255/12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2024
Erledigungs-Az: IX R 9/23
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: IX R 38/15 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 07 70