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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-600/15 (EuGH)
§§: KN Pos. 8539, KN Pos. 8541, KN Pos. 8543, KN Pos. 8548 KN Pos. 9405
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Einreihung, Zoll, LED-Lampen
Rechtsfrage: Sind die Positionen 8539, 8541, 8543, 8548 und 9405 der KN dahin auszulegen, dass Erzeugnisse wie LED-Lampen, die aus Leuchtdioden und anderen elektrischen Komponenten sowie einer Glasumhüllung und einer Edison-Fassung zusammengesetzt sind und nach Anbringung in einem Beleuchtungskörper zur Beleuchtung dienen, in eine dieser Positionen einzureihen sind? Für den Fall der Bejahung: In welche dieser Positionen sind diese Erzeugnisse dann einzureihen? Für den Fall der Verneinung: In welche andere Position muss die Einreihung dann erfolgen?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 48 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.12.2016
Erledigungs-Az: Rs C-600/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 00 24
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