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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 21/23 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Wohnfläche, Dienstwohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für eine Wohnung am Ort der betreffenden Auslandsvertretung eines Beamten des höheren Dienstes des Auswärtigen Amtes - die auch der dienstlichen Repräsentation und der Pflege gesellschaftlicher Kontakte dient - und von seinem Dienstherrn mit einem Mietzuschuss bezuschusst wird, unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von ihrer Größe notwendige Mehraufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung), soweit die geltend gemachten Werbungskosten nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.06.2023
Vorinstanz/AZ: 1 K 12087/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 00 72