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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 37/02
§§: EStG § 3 b
Schlagwörter Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschlag, Steuerfreiheit, Betreuer, Kind
Rechtsfrage: Können einem in Vollzeit in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Betreuer, der eine zusammen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft in einer Wohnung lebende Kleingruppe (3 bis 7 Kinder) alleinverantwortlich leitet, pro Jahr Lohnzuschläge für bis zu 110 Std. Feiertags-, 630 Std. Sonntags- und 600 Std. Nachtarbeit steuerfrei ausbezahlt werden, wenn keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten geführt werden und die berücksichtigten Stunden der SFN-Arbeit einer Modellrechnung nach den Angaben im Pflegesatz-Handbuch der Sozialleistungsträger entsprechen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.02.2002
Vorinstanz/AZ: V 82/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 601
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 66 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2005
Erledigungs-Az: IX R 72/02
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 72/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 37