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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 6/24 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 7, EStG § 18
Schlagwörter Arbeitszimmer, Aufzeichnungspflicht, Betriebsausgabe, Selbständige Arbeit
Rechtsfrage: Sind die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 7 EStG bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.10.2022
Vorinstanz/AZ: 10 K 1672/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 10 61